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Arbeitskreis Schwul-lesbische Geschichte Dortmund |
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Homosexuelle Frauen und Männer:
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Die Bekämpfung der Homosexualität war ein Hauptziel nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik.
Bereits vor 1933 wurde Sexualität zwischen Männern als so genannte widernatürliche Unzucht nach § 175 Reichsstrafgesetzbuch bestraft. Nach der Machtübernahme erklärten die Nationalsozialisten sie zu einer "Gefahr für die Volksgemeinschaft" und verschärften das Strafrecht. Als Folge kam es zu einer in der Geschichte beispiellosen Unterdrückung und Verfolgung schwuler Männer.
Für Sexualität zwischen Frauen gab es keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Doch auch sie wurden diskriminiert und, falls sie in das Visier von Gestapo oder Kripo gerieten, verfolgt – oft unter dem Vorwand asozial zu sein. Hierdurch ist es erheblich schwieriger, die Verfolgung homosexueller Frauen zu dokumentieren.
Nach Ende des Krieges hielt die Ächtung der Homosexualität an. Die unter dem Terrorregime vorgenommenen Änderungen des § 175 galten nicht als "typisch nationalsozialistisches Unrecht". Verfolgte homosexuelle Frauen und Männer wurden nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. |
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