Arbeitskreis
Schwul-lesbische Geschichte
Dortmund

Homosexuelle Frauen und Männer: verfolgt – verschwiegen – vergessen

Gefängnis - Zuchthaus - Konzentrationslager

Die Urteile der NS-Justiz waren hart und widersprachen rechtsstaatlichen Normen. Ersttäter wurden zu Gefängnis, im Wiederholungsfall zu Zuchthaus verurteilt.

Mehrfach einschlägig nach § 175 verurteilte Männer galten als "Hanghomosexuelle". Die NS-Justiz sah in ihnen "homosexuelle Gewohnheitsverbrecher". Nach Haftverbüßung drohte die Deportation in ein KZ.

Besonders hart fielen Urteile gegen Strichjungen und gegen Männer aus, die sich sexuell mit Jugendlichen (unter 21 Jahren) eingelassen hatten. Sie galten als "Verführer", wurden nach Verbüßung der Zuchthausstrafe in ein KZ deportiert und/oder zur Einwilligung in eine so genannte freiwillige Kastration genötigt.

Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges waren Sondergerichte und Militärgerichte ermächtigt, bei Delikten nach § 175a (so genannte Unzucht mit Abhängigen) gegen Angehörige der SS, der Polizei und des Offizierskorps der Wehrmacht die Todesstrafe zu verhängen.

Insgesamt wurden etwa 6 000 schwule Männer in KZ deportiert. Weniger als die Hälfte hat die Lagerhaft überlebt. Die Zahl der Männer, die kastriert wurden, wird auf 400 bis 800 geschätzt. Todesurteile sind verhängt und vollstreckt worden - so auch im Gefängnis "Lübecker Hof" in Dortmund. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Zwei Fälle sind bis jetzt nachvollziehbar.

Erst 1969 - 24 Jahre nach Kriegsende - wurde in Westdeutschland die NS-Fassung des § 175 korrigiert, 1994 der Schwulenparagraph als Folge der Wiedervereinigung ersatzlos gestrichen. Im Dezember 2000 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, wonach die zwischen 1933 und 1945 nach § 175 Verurteilten als Opfer des NS-Regimes anzuerkennen und zu entschädigen sind.

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Deutschlandkarte der Gestapo mit Festnahmen im Juni 1937
Auf dieser Landkarte des Deutschen Reichs dokumentierte die Geheime Staatspolizei (Gestapo) die Anzahl der Festnahmen im Juni 1937 unterteilt nach verschiedenen Verhaftungsgründen. Als ein Punkt ist Homosexualität aufgeführt. Für Dortmund wurden vier Verhaftungen von Schwulen dokumentiert.

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"Schutzhaftanordnung" der Gestapo in Berlin, 1940
"Schutzhaft" bedeutete die Einlieferung in ein Konzentrationslager. Viele Homosexuelle konnten dem nur entgehen, indem sie ihrer "freiwilligen Entmannung" zustimmten.

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Kennzeichen für Häftlinge im Konzentrationslager
Schwule KZ-Häftlinge wurden mit einem Rosa Winkel (vorletzte Spalte) gekennzeichnet. Sie waren damit der besonderen Willkür der Wachmannschaften und mancher Mithäftlinge ausgesetzt.

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